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   VG Cottbus, 26.09.2017 - 4 L 556/17   

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https://dejure.org/2017,36416
VG Cottbus, 26.09.2017 - 4 L 556/17 (https://dejure.org/2017,36416)
VG Cottbus, Entscheidung vom 26.09.2017 - 4 L 556/17 (https://dejure.org/2017,36416)
VG Cottbus, Entscheidung vom 26. September 2017 - 4 L 556/17 (https://dejure.org/2017,36416)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2016 - 17 B 890/15

    Erlaubnis eines Asylbewerbers zur Fortführung des Studiums und der

    Auszug aus VG Cottbus, 26.09.2017 - 4 L 556/17
    Die Erteilung einer Duldung zur Sicherung eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stünde der Wertung entgegen, für die Dauer eines Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens nur unter den Voraussetzungen des § 81 AufenthG ein Bleiberecht zu gewähren (so auch: OVG Münster, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 -, juris; Beschluss vom 15. April 2005 - 18 B 492/05 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2005 - 18 B 492/05

    Aufenthalttitel Antrag Fiktionswirkung Bleiberecht Duldung

    Auszug aus VG Cottbus, 26.09.2017 - 4 L 556/17
    Die Erteilung einer Duldung zur Sicherung eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stünde der Wertung entgegen, für die Dauer eines Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens nur unter den Voraussetzungen des § 81 AufenthG ein Bleiberecht zu gewähren (so auch: OVG Münster, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 -, juris; Beschluss vom 15. April 2005 - 18 B 492/05 -, juris).
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus VG Cottbus, 26.09.2017 - 4 L 556/17
    Dies ist etwa der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seiner Ehegattin nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden kann, weil aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles weder der Ehegattin das Verlassen der Bundesrepublik noch beiden Ehegatten zuzumuten ist, die familiären Beziehungen durch eine Ausreise zum Zwecke der Beantragung des erforderlichen Aufenthaltstitels vom Ausland her, zu unterbrechen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, 67).
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Auszug aus VG Cottbus, 26.09.2017 - 4 L 556/17
    "Geringfügig" ist ein Rechtsverstoß aber dann nicht, wenn er vorsätzlich begangen wurde (BVerwG, Urteil vom 24. September 1996 - 1 C 9.94 -, juris), was hier angesichts der rechtskräftigen Verurteilungen der Fall ist.Die vom Antragsteller begangenen Rechtsverstöße und das dadurch begründete schwerwiegende Ausweisungsinteresse führen dazu, dass die Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG nicht erfüllt ist, mit der Folge, dass -wie oben dargelegt- die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzugs zu dem deutschen Ehegatten unter Verzicht auf die Durchführung des Visumsverfahrens nicht möglich ist.
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus VG Cottbus, 26.09.2017 - 4 L 556/17
    Mit Blick auf die sich aus Art. 6 Abs. 1 GG ergebende Pflicht des Staates, Ehe und Familie zu schützen, ist eine Abschiebung rechtlich unmöglich, wenn es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Beziehungen zu Personen, die sich erlaubt im Bundesgebiet aufhalten, durch eine Ausreise zu unterbrechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 04. Juni 1997 - 1 C 9.95 -, juris).
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